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Nach Plänen der großen Koalition wurde die Eigenheimzulage zum Ende des Jahres 2005 endgültig eingestellt. Aus diesem Grund gilt, wer noch 2005 einen Kaufvertrag oder einen Bauantrag vorweist, kann sich die staatliche Förderung noch für die Dauer von 8 Jahren sichern. Egal ob man eine Immobilie neu bauen möchte, oder gebraucht erwirbt, Stichtag für die Einreichung des Bauantrags bzw. des Kaufvertrages war der 31.12.2005.
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Die Eigenheimzulage ist ein staatlicher Zuschuss (Förderung) zur Unterstützung des Wohneigentumserwerbs. Bezugsberechtigt ist jeder Bauherr, der erstmals ein Eigenheim errichtet oder einen Altbau als Eigenheim erwirbt. Geleistet wird jährlich eine Grundzulage in Höhe von 1 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, maximal aber 1.250 EUR. Die Förderung ist ab 2004 für Alt- und Neubauten gleichgestellt. Hinzu kommen jährlich 800 EUR pro Kind im Haushalt ("Baukindergeld") sowie Ökozuschüsse in variablen Höhen je nach Förderprogramm. Der maximale Förderungszeitraum beträgt 8 Jahre. Für die Gewährung gelten Einkommensgrenzen im Jahr der Anschaffung bzw. Fertigstellung des Wohneigentums plus dessen Vorjahr von 70.000 EUR (Ledige) sowie 140.000 EUR(Verheiratete). Für jedes Kind erhöhen sich diese Grenzen um 30.000 EUR (Stand: 01.10.2005). Die Eigenheimzulage kann pro Person generell nur einmal in Anspruch genommen werden ("Objektverbrauch").
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Die Eigenheimzulage ist ein staatlicher Zuschuss (Förderung) zur Unterstützung des Wohneigentumserwerbs. Bezugsberechtigt ist jeder Bauherr, der erstmals ein Eigenheim errichtet oder einen Altbau als Eigenheim erwirbt. Geleistet wird jährlich eine Grundzulage in Höhe von 1 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, maximal aber 1.250 EUR. Die Förderung ist ab 2004 für Alt- und Neubauten gleichgestellt. Hinzu kommen jährlich 800 EUR pro Kind im Haushalt ("Baukindergeld") sowie Ökozuschüsse in variablen Höhen je nach Förderprogramm. Der maximale Förderungszeitraum beträgt 8 Jahre. Für die Gewährung gelten Einkommensgrenzen im Jahr der Anschaffung bzw. Fertigstellung des Wohneigentums plus dessen Vorjahr von 70.000 EUR (Ledige) sowie 140.000 EUR(Verheiratete). Für jedes Kind erhöhen sich diese Grenzen um 30.000 EUR (Stand: 01.10.2005). Die Eigenheimzulage kann pro Person generell nur einmal in Anspruch genommen werden ("Objektverbrauch").
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Der Bundesfinanzminister möchte sie gern abschaffen, aber noch gibt es sie: die Eigenheimzulage. Zwar wurde die Gesamtförderung im Jahr 2004 um 30 Prozent gekürzt, doch Käufer von gebrauchten Immobilien stört das wenig. Im Gegenteil: Familien mit Kindern profitieren sogar von den neuen Fördersätzen. Einzige Voraussetzung: Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen, eine Vermietung ist nicht zulässig.
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Seit letztem Jahr ist es egal, ob Sie die Eigenheimzulage für den Kauf eines Neubaus oder eines Altbaus beantragen: Das Finanzamt überweist in beiden Fällen acht Jahre lang maximal 1.250 Euro Grundzulage plus 800 Euro Kinderzulage pro Nachwuchs. Eine Familie mit zwei Kindern kann also insgesamt 22.800 Euro staatliche Förderung erhalten. Ein Plus gegenüber der bisherigen Regelung für Altbauten von 304 Euro.
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Allerdings hat sich die Bemessungsgrundlage geändert: Jetzt beträgt die Grundzulage nur noch ein Prozent der Bemessungsgrundlage und nicht mehr wie früher 2,5 Prozent (Altbau) bzw. fünf Prozent (Neubau). Das bedeutet: Um in den Genuss der aktuellen Höchstförderung zu kommen, muss die Immobilie nunmehr mindestens 125.000 Euro kosten (1 Prozent davon entspricht 1.250 Euro Grundzulage). Kostet das Objekt „nur“ 100.000 Euro, zahlt der Staat lediglich 1.000 Euro Grundförderung. Bis Ende 2003 genügte ein Kaufpreis von 51.129 Euro, um in jedem Fall die Höchstförderung zu erhalten.
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Der Gesetzgeber bietet jedoch noch eine andere Möglichkeit, die Fördergrenze voll auszuschöpfen: Seit 2004 werden so genannte Objektverbesserungen bei Altbauten innerhalb der ersten beiden Jahre nach Anschaffung bezuschusst, wenn die Höchstfördergrenzen noch nicht ausgeschöpft sind. Wenn Sie zum Beispiel nach dem Kauf damit beginnen, neue Fenster einzubauen, das Dach zu decken oder Bad bzw. Küche zu sanieren, können Sie für den noch „offenen“ Betrag bis zur Bemessungsgrenze (in unserem Beispiel 25.000 Euro) zusätzlich Fördermittel beantragen. Achtung: Für Schönheitsreparaturen wie Malerarbeiten gibt es aber keine Zulagen, ebenso wenig für An- und Ausbauten.
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Die Eigenheimzulage ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Seit 2004 dürfen Alleinstehende nicht mehr als 70.000 Euro und Verheiratete nicht mehr als 140.000 Euro in einem Zweijahreszeitraum verdienen. Zusammengezählt wird das Jahr der Anschaffung und das Jahr davor. Als Basis für die Einkommensgrenzen gilt die Summe der positiven Einkünfte. Erfreulich: Die Einkommensgrenzen erweitern sich um jedes zum Haushalt gehörende Kind, für das Familien Kindergeld erhalten, um 30.000 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern darf also im Anschaffungsjahr und dem Jahr davor insgesamt 200.000 Euro verdienen. Steuerliche Werbungskosten oder negative Einkünfte wie Mietverluste berücksichtigen die Finanzbehörden nicht. Tipp: Selbstständige oder Beschäftigte, die auf Provisionsbasis arbeiten, haben oft die Möglichkeit, geschäftliche Einnahmen erst im neuen Jahr zu realisieren. Damit können Sie in vielen Fällen unter der Einkommenshöchstgrenze bleiben.
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